Neues Jahr – neue Gesundheitskarte

By | 1. Januar 2014

Viele Patienten haben sie noch immer nicht: die elektronische Gesundheitskarte mit Foto

Seit dem 1. Januar diesen Jahres wird die alte Krankenkassen-Mitgliedskarte von einer schickeren, mit Konterfei verzierten, ersetzt. Schon lange bemühten sich die Krankenkassen – je knapper die Zeit bis zum „Neustart“ wurde, umso intensiver. Doch trotz wiederholtem Anschreiben, Nachtelefonieren und Angeboten wie kostenlosem Fotoservice oder Nachhilfe, was das Hochladen von Fotos betrifft, sind noch viele der Krankenkassen-Kunden resistent, die eGK betreffend.

Was unterscheidet die elektronische Gesundheitskarte (eGK) von ihrer Vorgängerin?

Der neue Versichertenausweis ist eine der vielen Suppen, die nicht so heiß gegessen werden, wie sie gekocht wurden!
Bereits 2003 von der damaligen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt avisiert und seither (wie alles Neue) von vielen Seiten kritisiert, hat es bis zur Geburt der eGK nun bis zum 1. Januar 2014 gedauert. Erhofft/gefürchtet wurde, dass auf dem Chip persönliche Gesundheitsdaten wie beispielweise die Krankengeschichte, Medikamente, Allergien gespeichert und abrufbar sind (gläserner Patient). Die Perspektive, dass der kleine Datenträger auf der Karte irgendwann elektronische Patientenakten transportiert und diese Ärzten, Apothekern und Krankenkassen zugänglich machen könnte, besteht zwar – dafür wird es aber des Einverständnisses des Patienten bedürfen.
Momentan ist der wirklich kleine Unterschied, ein Foto, für jeden offensichtlich.

Keine eGK – keine Behandlung?!

Grundsätzlich sind Ärzte verpflichtet, den Patienten eine notwendige medizinische Behandlung und Versorgung angedeihen zu lassen; erst recht, wenn diese Patienten ordnungsgemäß versichert sind und ihren Krankenkassenbeitrag zahlen.
Jedoch, nicht im Besitz des aktuellen Versicherungsnachweises zu sein, erschwert das Procedere für alle Beteiligten:
Für den Patienten, dem das „Einchecken“ in Praxis oder Krankenhaus erschwert wird – und der letztendlich die neue Karte binnen zehn Tagen nachreichen muss, so er die erbrachten Leistungen nicht per Privatrechnung begleichen möchte.
Für die Arztpraxen/Krankenhäuser und die Krankenkassen, denn der erhöhte Verwaltungsaufwand mangels gültiger Gesundheitskarte oder etwa durch zwei parallel laufende Kartensysteme ist zeit- und somit kostenintensiv. Kosten, die vermieden werden können.

Jetzt aber schnell!

Obwohl die offizielle Übergangsfrist noch bis zum 30. September 2014 andauert, lässt sich bezüglich der eGK eindeutig sagen: Je eher, desto besser. Sollten Sie also zu jenen Menschen gehören, die immer noch die alte Mitgliedskarte im Geldbeutel haben, machen Sie ein aktuelles Foto oder lassen Sie es machen, befördern Sie es auf elektronischem oder sonstigem Wege zu Ihrer Krankenkasse – vielleicht freut sich Ihr Portemonnaie! Jedenfalls wird Ihr nächster Arztbesuch dadurch unkompliziert wie gewohnt ablaufen. Vom Versenden Ihres Portraits bis zum Erhalt Ihrer eGK wird es in etwa acht bis zehn Tage dauern.
 

Share on Tumblr

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert