Blei im Trinkwasser – neuer Grenzwert ab dem 1. Dezember 2013

By | 1. Dezember 2013

10 Mikrogramm Blei pro Liter – mehr darf Trinkwasser ab dem 1. Dezember diesen Jahres nicht mehr enthalten. Die Trinkwasserverordnung, die bereits 2003 in Kraft getreten ist, verlangt eine Absenkung des Bleigehaltes im Trinkwasser von früher 25 auf heute 10 Mikrogramm. Wird diese aktuelle Obergrenze überschritten, kann das Gesundheitsamt die Verantwortlichen zum Austausch von Wasserleitungen aus Blei verpflichten.

Regionale Unterschiede

Wasserleitungen aus Blei sind bereits seit 1970 nicht mehr verwendet worden, im Süden Deutschlands wird sogar seit über 100 Jahren auf das Verbauen von Bleirohren verzichtet. In Nord- und Ostdeutschland dagegen könnten eher noch alte Bleileitungen „aktiv“ sein und das Trinkwasser mit dem unerwünschten Blei anreichern. Man geht davon aus, das Wasser, welches durch Bleileitungen fließt, grundsätzlich den Grenzwert von 10 Mikrogramm pro Liter überschreitet.

Wer muss handeln?

Laut dem Präsidenten des Bundesumweltsamts, Jochen Flasbarth, müssten Vermieter und Wasserversorger die Verbraucher schriftlich darüber in Kenntnis setzen, falls noch Blei-Hausleitungen oder -Zuleitungen in Betrieb sind. Wird der Blei-Grenzwert dadurch überschritten, muss ein kompletter Austausch des Leitungssystems erfolgen.

Auswirkungen auf die Gesundheit

Die regelmäßige Aufnahme kleiner Bleimengen via Trinkwasser ist tückisch, weil man sie nicht bemerkt. Sie beeinträchtigt jedoch die Blutbildung und Intelligenzentwicklung besonders bei Ungeborenen, Babys und Kleinkindern und wirkt sich auf deren Nervensystem aus. Bei Erwachsenen hingegen wird Blei ausgeschieden oder lagert sich alternativ in den Knochen ein, von denen aus es erneut in den Blutkreislauf gelangen kann (Schwangerschaft!).

Im Zweifelsfalle abklären, ob das Trinkwasser den gesetzlichen Anforderungen entspricht

Erkundigen Sie sich beim Hauseigentümer und/oder nehmen Sie sichtbare Leitungsrohre (in der Nähe des Wasserzählers) in Augenschein (Bleileitungen sind relativ „weich“, das Material lässt sich leicht einritzen oder abschaben). Selbstverständlich lässt sich der Bleigehalt des Wassers per Labortest ermitteln. Rat gibt auch ein Heizungs- und Sanitärfachmann.

Sofortmaßnahmen

Sollten Sie in einem älteren Gebäude/Wohngebiet leben und den Verdacht hegen, dass Ihr Trinkwasser „verbleit“ sein könnte, helfen vorübergehend, bis zur vollständigen Abklärung und gegebenenfalls Behebung der Situation, folgende Vorgehensweisen:
Da das Wasser sich mit dem Metall anreichert, während es in der Leitung "steht", sollte Wasser für Trink- und Nahrungszwecke erst entnommen werden, nachdem der (besonders über Nacht) abgestandene Leitungsinhalt abfließen konnte. Das Ablaufwasser könnte etwa zum Blumengießen dienen. Bei der Zubereitung von Baby- und Kindernahrung sollte Wasser, welches seinen Weg zum Wasserhahn durch Bleirohre zurückgelegt hat, auf keinen Fall verwendet wird. Hier empfiehlt sich alternativ Mineralwasser.  
 

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