Kein Babyschwimmen für allergiegefährdete Kinder

By | 1. April 2011

Kein Babyschwimmen für allergiegefährdete Kinder

Aktuelle Studien zeigen, dass Babyschwimmen für Kinder aus allergiegefährdeten Familien ein erhöhtes Asthma-Risiko birgt. Gerade in Baby- und Nichtschwimmerbecken vermischt sich menschlicher Urin mit dem Desinfektionsmittel Chlor und bildet den möglicherweise Asthma-auslösenden Stoff Trichloramin.

Trichloramin hängt in unsichtbaren Dunstwolken über dem Wasser und kann beim Einatmen zu allergischen Reaktionen bis zu chronischem Asthma führen. Betroffen sind vor allem Kinder, in deren Familien Allergien bekannt sind, also ein Elternteil an Asthma, Heuschnupfen oder Neurodermitis leidet.

Doch nicht nur Urin, sondern auch Schweiß und Körperschuppen entwickeln in Verbindung mit Chlorwasser den reizenden Stoff. Deshalb ist das Duschen vor dem Schwimmen so wichtig. Das Bundesumweltamt hat auf die Forschungsergebnisse reagiert und daher eine Warnung für allergiegefährdete Kinder unter zwei Jahren herausgegeben. Sie gilt vor allem für Hallenbäder, da sich dort das Trichloramin aufgrund der schlechten Belüftung besonders lange hält.

Notwendiger Schutz: Chlor

Chlor als Zusatz in Schwimmbädern verhindert, dass sich Keime im warmen Wasser ungehindert ausbreiten können und die Schwimmbecken zu einer Infektionsquelle machen. Dabei gilt, dass je höher die Wassertemperatur desto höher auch der Chlorgehalt des Wassers, denn Erreger fühlen sich in warmen Wasser besonders wohl.

Sie haben Fragen zur Allergiegefahr bei Kindern? Sprechen Sie uns in Ihrer Apotheke an, wir beraten Sie gerne!

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